Das Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative» stärkt die direkte Demokratie

Das Schweizer Volk hat heute die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative mit 66.2 Prozent Nein deutlich abgelehnt. Diese Entscheidung stärkt die direkte Demokratie in unserem Land. Auch in Zukunft haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei strittigen Geschäften das letzte Wort. Bei einem Ja zur Initiative hätte ein unsäglicher Automatismus gegriffen und das Mitspracherecht des Volkes stark beschnitten.

Die Bewegung Courage Civil wirkte in dieser Abstimmungskampagne als Juniorpartner in der breiten Nein-Allianz mit und stellte den anderen Akteuren ihre reichweitenstarke Facebook-Page (28’000 Likes) zur Verfügung.

Weshalb wir die «Selbstbestimmungsinitiative» ablehnen

  • Die Schweiz ist ein Exportland: Sie verdient jeden zweiten Franken im Ausland. Die grossen Pharmafirmen und die Maschinenindustrie, aber auch viele KMU, deren Namen kaum jemandem geläufig sind, verkaufen ihre Produkte auf dem Weltmarkt. Basis dieses Erfolgs sind (Handels-)Verträge und offene Märkte. Wird die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) angenommen, über die wir am 25. November 2018 abstimmen, könnten solche Verträge gekündigt werden. Das ist ein Risiko – Rechtsunsicherheit würde die Exportnation Schweiz schwächen.
  • Die Schweiz ist ein stabiler Rechtsstaat und eine verlässliche Vertragspartnerin. Unser Land hat eine ausgezeichnete Infrastruktur, und sein duales Bildungssystem bringt gut qualifizierte Fachkräfte hervor. International sind wir gut vernetzt, was wiederum den Wirtschaftsstandort stärkt. Bei einer Annahme der SBI würden wir für unsere Partner unberechenbar. Die Folge: Isolation.
  • Die Initianten der SBI wettern gegen Strassburg, aber ihre Kritik zielt gegen Lausanne: Die Initiative beschneidet das Bundesgericht in seinen Kompetenzen. Damit weicht sie die Gewaltentrennung auf und schwächt die Gerichte. Das ist Gift für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat.
  • Nachdem die Schweiz 1971 das Frauenstimmrecht eingeführt hatte, konnte sie der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten. Seither garantiert diese allen Menschen in der Schweiz wichtige Grundrechte. Übrigens erhält die Schweiz bei Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 97 Prozent aller Fälle recht. Dennoch ziehen die Initianten der SBI in Erwägung, die EMRK zu kündigen.
  • Ein Ja zur SBI würde zu Unsicherheiten und juristischen Zwängen, die der Schweiz schaden. Die Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU), die Mitgliedschaft im Europarat, die Zugehörigkeit zur Menschenrechtskonvention: vieles wäre unklar. Sicher ist nur, dass der Ruf der Schweiz massiv leiden würde.