Die Bilateralen, eine fast uneinnahmbare Wagenburg

Die Personenfreizügigkeit wird in gewissen Kreisen seit jeher schlecht gemacht. Dabei ist sie eine seit über 18 Jahren eingeübte, unspektakuläre Normalität. Das schreibt der Chefredaktor der «NZZ am Sonntag», Luzi Bernet, in seinem heutigen Kommentar. Die SVP hingegen tue sich deshalb schwer mit ihrer Begrenzungsinitiative. Wir übernehmen hier diesen Artikel.

Kann ein Land politisch den Kurs halten, wenn seine Bürgerinnen und Bürger alle paar Monate an die Urne gerufen werden? Wenn die Launen der öffentlichen Meinung und der jeweilige Zeitgeist ständig auf den Politbetrieb einwirken? Wenn von den Parteien dauernd Ängste und Hoffnungen bewirtschaftet werden?

Ja, es kann. Die Schweiz beweist es seit Jahren, und zwar ausgerechnet auf einem der kontroversesten Gebiete, die es gibt, nämlich in der Europa- und der Zuwanderungspolitik. Natürlich, es stellten sich immer wieder Abweichungen vom Kurs ein, Umwege, die gegangen werden mussten, aber alles in allem ist die Schweiz jener Politik treu geblieben, die sie nach dem EWR-Debakel 1992 hat einschlagen müssen.

Nun steht diese wieder auf dem Prüfstand, zum x-ten Mal. Mit der Begrenzungsinitiative startet die SVP erneut einen Angriff auf den Bilateralismus und die damit verbundene Personenfreizügigkeit. Es sieht so aus, als beisse sich die Partei an dem Dossier auch diesmal die Zähne aus.

Zunächst war ungewiss, wie sich Corona auf den Abstimmungskampf auswirken würde. Die Pandemie hat die Bedeutung der Landesgrenzen schlagartig ins Bewusstsein gerückt und damit die Ansicht gestärkt, gesenkte Schlagbäume seien Garanten für die Abwehr von Unbill jeglicher Art, auch von unberechenbaren Viren. Anderseits wurde bald auch deutlich, dass die Schweizer dem temporären Ferienpatriotismus zum Trotz ein hoch mobiles Volk mit einer ebensolchen Volkswirtschaft sind. Jedenfalls ist mit Corona der Wunsch nach offenen Grenzen, Austausch und Interaktion auf allen Ebenen mindestens ebenso sichtbar geworden wie die Vorteile einer vorübergehenden (und auch im Rahmen der geltenden Verträge mit der EU eben durchaus möglichen) Grenzschliessung. Der Corona-Effekt auf die Abstimmung neutralisiert sich.

Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum die Schweizer dem eingeschlagenen Weg bisher so treu geblieben sind und diesen Kurs vermutlich auch am Abstimmungssonntag im September bekräftigen werden.

Die Personenfreizügigkeit ist eben nicht, wie die Initianten sagen, ein «Experiment», das abgebrochen werden sollte. Sie ist vielmehr eine seit über 18 Jahren eingeübte, unspektakuläre Normalität. Weder verdient jeder Zugewanderte das Prädikat «wertvoll», wie es die Linke in ihrem Multikulti-Moralismus meint, noch sind die EU-Immigranten allein verantwortlich für Lärm, Stress und Sozialschmarotzertum, wie die Rechte posaunt. Vielmehr ist die Schweiz selbst in Phasen mit sehr hoher Zuwanderung eine Integrationsmaschinerie geblieben, die ihresgleichen sucht. Die Schulen, die Vereine, aber auch zahlreiche grosse und kleine Betriebe leisten hierbei die Knochenarbeit.

Vom freien Personenverkehr profitieren EU-Ausländer, die am Wohlstand der Schweiz teilhaben wollen, es machen davon mittlerweile aber auch unzählige Schweizerinnen und Schweizer Gebrauch, die ihr Glück in der EU versuchen.

Muss der Staat da steuernd eingreifen? Die Kontrolle zurückgewinnen, wie die Initianten meinen? Wer so argumentiert, ist seltsam staatsgläubig. Denn der Haupttreiber der Migration kann nicht der Staat sein, es ist die Konjunktur. Anders gesagt: Wohlhabende Staaten sind Zuwanderungsländer, arme Staaten sind Abwanderungsländer. Die Schweizer Wirtschaft wird auch dann Ausländer ins Land holen, wenn die Begrenzungsinitiative angenommen wird. Einfach, weil sie sie braucht. Im Übrigen enthält die Freizügigkeit selber eine gewisse Steuerung. Sie beschränkt die freie Zuwanderung auf arbeitende oder Arbeit suchende EU-Bürger, also auf Ausländer, die uns kulturell vergleichsweise nahe sind. Das alles haben die meisten Schweizer in den letzten Jahren verstanden und selber erfahren. Sie wissen: Es funktioniert, alles in allem.

Der zweite Grund besteht darin, dass die Europapolitik an Glanz und Schrecken verloren hat. An Glanz, weil die EU selber tief in der Krise steckt. Sie ist keine strahlende Braut mehr wie zu EWR-Zeiten, als sie den Binnenmarkt zur Blüte brachte und für gewisse Kreise geradezu bedrohlich attraktiv wurde. Ein Beitritt ist heute keine Option – und demzufolge auch kein Schreckgespenst mehr, mit dem man die Leute im grossen Stil verunsichern könnte. Sie ist einfach die Nachbarin, mit der man sich arrangieren muss, letztlich dann doch vertrauter als die Chinesen oder die Amerikaner.

Und das Arrangement, das zur Schweiz passt, sind die bilateralen Verträge. Sie entsprechen in ihrer Wurstigkeit ziemlich gut der Art und Weise, mit der auch bei uns Probleme gelöst werden: Geben und Nehmen, Kompromisse und Rückschläge inklusive. Auch das ist in den Alltag übergegangen. Deshalb dürfte ein Nein zur SVP-Initiative auch keineswegs als Zustimmung zum Rahmenabkommen interpretiert werden. Dieses ist für viele weitgehend Terra incognita und alles andere als abstimmungsreif.

Es ist dieser Erfahrungsschatz der letzten 18 Jahre, der die Bilateralen und die Personenfreizügigkeit zu einer fast uneinnehmbaren Burg macht – aber nur dann, wenn die Schweizer auch tatsächlich an die Urne gehen. Ein Ja wäre schlecht, auch deshalb, weil keine Alternative vorliegt, jedenfalls keine, die uns heutigen Schweizern, die wir uns mit Leichtigkeit in Europa bewegen, eine vernünftige Perspektive böte.

Text: NZZ am Sonntag, 23. August 2020
Bild: Courage Civil, Mark Balsiger

Seit 18 Jahren sind die Bilateralen I in Kraft – ein Rückblick

Am 1. Juni 2002, also vor genau 18 Jahren, sind die Bilateralen I in Kraft getreten. Sie regeln sieben zentrale Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, etwas die Personenfreizügigkeit und die Bereiche Forschung und Landwirtschaft. Die Bilateralen I sind das Produkt des Neins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am 6. Dezember 1992 und der wirtschaftlichen Stagnation der Neunzigerjahre. Jan Atteslander von economiesuisse resümiert diese 18 Jahre in einem Blog-Posting.

Tue Gutes…


Die Berge sind schneebedeckt, Weihnachten steht vor der Tür, und heute ist der erste Advent. Das ist auch die Zeit der Bitten um eine Spende. Wir von Courage Civil reihen uns ein – aus gutem Grund.

Voraussichtlich am 17. Mai 2020 wird die Schweiz über die Kündigungsinitiative abstimmen. Dieses Mal ist die Forderung der SVP klar formuliert: Die Personenfreizügigkeit soll gekündigt werden. Für die Neuaushandlung hätte die Schweiz 12 Monate lang Zeit. Ziehen wir das Brexit-Drama als Vergleich bei, wird schnell klar: diese Zeitspanne würde nicht reichen. Vielmehr würden die Abkommen der Bilateralen I mit der EU wegfallen. Was für die Schweizer Exportwirtschaft zentral ist, würde fehlen: Rechtssicherheit.

Was bei einem Nein wegfallen würde: Das Recht für Schweizerinnen und Schweizer, ohne bürokratische Hürden in der EU zu arbeiten. Das Recht, vereinfacht Landwirtschaftsprodukte zu importieren und zu exportieren. Das Recht von Schweizer Forschenden, an EU-Programmen mitzumachen.

Dieser Preis ist zu hoch. Deshalb ist Courage Civil gegen die Kündigungsinitiative. An unserer GV im Herbst entschieden die Vereinsmitglieder einstimmig, diese Volksinitiative zu bekämpfen. Die Nein-Allianz ist breit, zivilgesellschaftliche Akteure wie Courage Civil haben eine höhere Glaubwürdigkeit, aber kaum finanzielle Mittel.

Weil viele Menschen in dieser Phase Gutes tun wollen, folglich ein Batzen bereitliegt, und weil die Bewegung Courage Civil ihre Sichtbarkeit erhöhen will, fragen wir höflich: Wer hilft mit, unsere Kampagne ins Rollen zu bringen?

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