Die Pandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt, die Zeiten sind bizarr. Weiterhin dreht sich fast alles um Viren, Wirkstoffe, Impfpläne und Finanzhilfen. Der Bundesrat reagiert und regiert auf Basis von Epidemiengesetz und Notrecht, das jeweils auf sechs Monate befristet ist. Das Parlament wiederum hat im letzten Herbst das neue Covid-19-Gesetz gutgeheissen und als dringlich erklärt, d.h. es ist seither in Kraft. Praktisch alle Regelungen gelten allerdings nur bis Ende 2021.
Mehrere Gruppierungen ergriffen das Referendum, weil ihnen die Macht des Bundesrats, die Verschuldung und die Art der Pandemiebekämpfung missfällt. Deswegen stimmen wir am 13. Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz ab, und das ist gut so: Die politischen Rechte bleiben gewährleistet.
Das Gesetz ist eine Kuriosität, die es seit der Gründung des modernen Bundesstaats 1848 noch nie gegeben hat. Wir stimmen am 13. Juni über die Version vom 25. September 2020 ab. Davon sind aber die meisten Teile bereits wieder ausser Kraft, andere wurden seither vom Parlament angepasst. Materiell geht es um einen bunten Strauss: Hilfsgelder, Erwerbsausfall, Notzulassung von Medikamenten sowie das Sammeln von Unterschriften während einer Pandemie. Die gesundheitspolitischen Massnahmen, die der Bundesrat per Notrecht verfügte, basieren nicht auf dem Covid-19-Gesetz, sondern auf dem Epidemiengesetz. Dazu sagte das Stimmvolk im Jahr 2013 sehr deutlich Ja.
Das Covid-19-Gesetz liefert die Grundlage, um Unternehmungen, Selbständige und Angestellte finanziell zu unterstützen. Fällt es bei Volksabstimmung durch, ist unklar, wie die Hilfe abgewickelt wird. Mit anderen Worten: Ein Nein würde zu einem Blindflug führen, und diesen sollten wir nicht provozieren. Aus diesem Grund empfiehlt der Vorstand der Bewegung Courage Civil , das Covid-19-Gesetz anzunehmen.