In eigener Sache: Die Bewegung Courage Civil setzt sich seit jeher ein für Grundrechte und Gewaltenteilung. Dass die SVP ihren Bundesrichter Yves Donzallaz Bundesrichter nicht mehr wählen will, ist mehr als ein Zeuseln. Sie baut Druck auf, damit diese politisch entscheiden, sagte Geschäftsführer Mark Balsiger heute Abend in der Sendung «TalkTäglich» der «CH-Media-Regionalsender. Betten wir das Thema ein:
1848 erkämpften kluge Köpfe Grundrechte und Gewaltenteilung, die erste Bundesverfassung war ein Wurf. Die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats sollten aber immer wieder überprüft, neu verhandelt und ergänzt werden. Das ist bislang gelungen, wie ein paar Meilensteine zeigen:
– die Einführung des fakultativen Referendums (1874);
– die Religionsfreiheit (1874);
– die Einführung der Volksinitiative (1891);
– das Proporzwahlrecht bei Nationalratswahlen (1918);
– die Anerkennung des Rätoromanischen als vierte Landessprache (1938);
– die Schaffung des Kantons Jura (1979).
All das waren weise Entscheidungen, die das politische System der Schweiz ausgesprochen stabil mach(t)en und dem Volk zugleich viel Verantwortung überträgt. Ebenso wichtig sind der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung.
Am kommenden Mittwoch will die SVP-Fraktion im Bundeshaus einem ihrer zwölf Bundesrichter also die Wiederwahl verwehren. Das ist ein Versuch, die eigenen Leute ans Gängelband zu nehmen. Diese sollen politisch entscheiden, findet die SVP, obwohl die Bundesverfassung festhält, dass die Richterinnen und Richter unabhängig sein müssen. Das ist eine gefährliche Entwicklung, und wir müssen resolut dagegenhalten!
Zwei Dinge sollten allerdings in den nächsten Monaten neu verhandelt werden:
– Es ist problematisch, dass die Bundesrichterinnen und -richter ihren Parteien jedes Jahr happige Abgaben entrichten müssen. Solche Mandatsabgaben – zwischen 5 und 15 Prozent des Lohns – gibt es in keinem anderen europäischen Land.
– Die Mitglieder des Bundesgerichts müssen alle sechs Jahre wiedergewählt werden. Damit sind sie abhängig von ihren Parteien, wie das aktuelle Beispiel zeigt. In Deutschland werden die Richterinnen und Richter auf Lebzeiten gewählt.
Die Justizinitiative, die u.a. diese beide Bereiche anpassen will, gibt uns Gelegenheit, Pro und Contra abzuwägen.