Achtung: Bei der Abstimmung über das angepasste Waffenrecht steht Schengen auf dem Spiel!

Die wichtigsten Fragen – und unsere Antworten:

Die EU-Staaten haben 2017 eine neue Waffenrichtlinie beschlossen. Dies unter dem Eindruck der Terroranschläge in Paris und anderen europäischen Städten. Da die Schweiz assoziiertes Mitglied des Schengen-Abkommens ist, muss sie ihr Waffenrecht ebenso anpassen. Die Schweizer Delegation konnte in Brüssel eine mildere Variante aushandeln. Im letzten Winter ergriffen die Schützenverbände erfolgreich das Referendum. Für sie ist die Waffentradition in Gefahr. Die Befürworter des Gesetzes befürchten, dass die Schweiz bei einem Nein aus dem Schengen-Abkommen fliegt. Am 19. Mai entscheidet das Volk, ob das nationale Waffenrecht angepasst werden soll oder nicht. Bei einem Nein würde die Schweizer Grenze zur Schengen-Aussengrenze. Die Folgen: die Schlagbäume müssten wieder aufgebaut werden, es käme zu systematischen Kontrollen aller Reisender und langen Wartezeiten am Zoll. Wie der Güterverkehr abgewickelt werden soll, wäre eine weitere Knacknuss.
FÜR WEN SICH NICHTS ÄNDERT: Für Soldaten, die nach Dienstende ihre Waffen behalten wollen; Für Jägerinnen und Jäger; Für Jungschützinnen und Jungschützen; Für Besitzer von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin, die schon in einem kantonalen Waffenregister aufgeführt sind. FÜR WEN SICH ETWAS ÄNDERT: Wer seine halbautomatische Waffe mit grossem Magazin noch nicht registriert hat, muss dies innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro nachholen. Er darf diese Waffe aber behalten. -Mitglieder eines Schützenvereins können halbautomatische Waffen mit grossem Magazin erwerben, müssen aber nach 5 und 10 Jahren den Nachweis erbringen, dass sie Mitglied eines Schützenvereins sind. -Wer nicht Mitglied bei einem Schützenverein ist, kann trotzdem weiterhin halbautomatische Waffen mit grossem Magazin kaufen. In solchen Fällen muss aber nach 5 und 10 Jahren belegt werden, dann man regelmässig schiesst. -Sammler und Waffenhändler können halbautomatische Waffen mit grossem Magazin weiterhin kaufen und verkaufen. Sie müssen aber ein Verzeichnis führen (Sammler) bzw. dem kantonalen Waffenbüro sämtliche Transaktionen innerhalb von 20 Tagen melden (Waffenhändler).
Nein, die Schweizerinnen übrigens auch nicht. Der Artikel 3 des Waffengesetzes schafft Klarheit: «Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet.» Dass die Gegner im Abstimmungskampf ständig von «Entwaffnung» sprechen, entspricht also nicht der Wahrheit.
Nein. Sollte die EU die Waffenrichtlinie im Schengen-Raum wieder anpassen wollen, muss in der Schweiz das Parlament über dieses revidierte Gesetz befinden. Dagegen kann man das Referendum ergreifen, so wie dies schon im aktuellen Fall möglich war. Das Schweizer Volk hätte also erneut das letzte Wort.
Bei Schengen dreht sich fast alles um Sicherheit. Zudem ist die Beschaffung und Nutzung von Waffen ein integraler Bestandteil des Schengen-Abkommens.
Im Frühling 2005 sagte das Schweizer Stimmvolk mit 54.6 Prozent Ja zu Schengen/Dublin. Seit 2008 sind diese Abkommen in Kraft. Das bedeutet für uns: keine Passkontrollen, keine Schlagbäume und keine langen Warteschlangen mehr. Das Aus- und Einreisen an der Grenze wie an den Flughäfen ist seither unkompliziert möglich und effizient. Täglich überqueren 1,3 Millionen Menschen und 700'000 Fahrzeuge die Schweizer Grenze. Um diese Zahlen mit einem Beispiel zu konkretisieren: Pro Stunde passieren 90'000 Personen die Grenze (ohne Flugverkehr). Ein wichtiges Instrument für die Fahndung ist das Schengener Informationssystem (SIS): Wenn hierzulande eine verdächtige Person kontrolliert werden muss, greift die Polizei auf das SIS zurück. Dort können sofort und unbürokratisch Informationen eingesehen werden: Die Datenbanken liefern Informationen über Personen, Fahrzeuge, Banknoten, gestohlene Ausweisdokumente und Schusswaffen. Zugriff auf dieses System haben nur die Sicherheitsbehörden in den Schengen-Ländern. In der Schweiz machen Grenzwächter, Polizisten und Migrationsämter rund 300’000 Abfragen pro Tag, 19’000-mal schlug das System im vergangenen Jahr an. Fällt dieses Fahndungssystem weg, wären die Schweizer Behörden weitgehend blind.
Bei einem Nein riskieren wir, dass die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen fliegt. Dieses Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 2004 stellt unter Artikel 7 klar: Wenn die Schweiz neue Beschlüsse nicht übernimmt, «wird dieses Abkommen als beendet angesehen». Kann nach einem Nein am 19. Mai keine Einigung mit dem Gemischten Ausschuss erzielt werden, wird die Schweiz auf Ende November 2019 aus dem Schengen/Dublin-Verbund ausscheiden. Die Frist für die sogenannte Notifizierung läuft bereits Ende Mai aus, die Frist für die Lösungssuche im gemischten Ausschuss Ende August. Noch einmal 90 Tage später wäre die Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz Geschichte. Ein möglicher Ausweg: Wenn der Gemischte Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Schweizer Regierung, des EU-Rats und der EU-Kommission, innerhalb von 90 Tagen etwas anderes beschliesst, dürfte die Schweiz Schengen-Mitglied bleiben. Dieser Beschluss müsste allerdings einstimmig erfolgen. Das zu erreichen wäre vermutlich sehr schwierig. Angesichts der europäischen Grosswetterlage muss man davon ausgehen, dass sie gegenüber der Schweiz hart bliebe. * Mit Material der Tamedia-Zeitungen, die am 6. April zum Thema einen Faktencheck machten.
Fokussieren wir auf einen Bereich: den Tourismus. Dank dem attraktiven Schengen-Visum bereisen inzwischen viele Leute aus den Golf-Staaten und dem Fernen Osten die Schweiz. Ihre Anzahl Logiernächte hat sich in den letzten zehn Jahren mindestens verdreifacht. Fliegt die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen, müssten Touristen aus den genannten Regionen separate Visa beantragen. Alle elf Tourismusverbände befürchten einen Verlust von bis zu 500 Millionen Franken jährlich und kämpfen deshalb vereint für ein Ja zum angepassten Waffenrecht und damit einem Ja zu Schengen.
Ja: BDP, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne und SP, alle Wirtschaftsverbände inkl. SGV Nein: SVP, Schweizerische Offiziersgesellschaft *** Wird regelmässig nachgeführt!
Ob Kaffeerahmdeckeli sammeln, Motocross oder schiessen – jeder Mensch in unserem Land soll seine Hobbies pflegen dürfen. Wir von Courage Civil wollen den Schützen und Waffenfreunden ihr Hobby weder vermiesen noch verbieten! Aber genauso wie der Kauf eines Motorrads angemeldet werden muss, sollen halbautomatische Waffen registriert werden. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, mehr nicht. Diesen Aufwand taxieren wir als zumutbar. Gerade bei dieser Abstimmung sollte man das «Big Picture» nicht aus den Augen verlieren: Es geht darum, dass die Schweiz weiterhin im Schengen-Abkommen bleibt. Dieses ist zwar längst nicht perfekt, hat sich aber unter dem Strich bewährt. Die Reisefreiheit für uns in alle 26 Schengen-Länder ist eine Errungenschaft. Zweitens wurde die Sicherheit und die Fahndung dank dem Schengener Informationssystem (SIS) deutlich verbessert. Schliesslich ist Schengen für die Wirtschaft zentral.
Wir informieren seit Anfang Januar stetig auf unserer Facebook-Page, die eine Reichweite von fast 28'000 «Likes» hat, also grösser ist als die FB-Pages aller Parteien. Auch auf Twitter sind wir aktiv. Ein Videoclip, der die Errungenschaft «Reisefreiheit» thematisiert, folgt demnächst. Weitere Massnahmen können wir umsetzen, wenn der Spendeneingang anzieht.

Auf dem Spiel steht bei dieser Volksabstimmung etwas Zentrales: die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Raum. Bei einem Nein zum angepassten Waffenrecht riskiert unser Land, innerhalb weniger Monate aus dem Schengen-Abkommen zu fliegen. Dafür braucht es nicht einmal eine formelle Kündigung seitens der EU (siehe Artikel 7 des Abkommenstextes).

Im Frühling 2005 sagte das Schweizer Stimmvolk mit 54.6 Prozent Ja zu Schengen/Dublin. Seit 2008 sind diese Abkommen in Kraft. Das bedeutet für uns: keine Passkontrollen, keine Schlagbäume und keine Warteschlangen mehr. Das Aus- und Einreisen ist seither unkompliziert und effizient. Täglich überqueren 1,3 Millionen Menschen und 700’000 Fahrzeuge die Schweizer Grenze. Um diese Zahlen verständlicher zu machen: 90’000 Personen passieren die Grenze pro Stunde (ohne Flugverkehr).

Ein Nein zum angepassten Waffenrecht hätte gravierende Folgen. Ein paar Punkte:

– Sicherheit:
Die Zusammenarbeit der Polizisten und Grenzwächter aller 27 Schengen-Länder ist dank dem gemeinsamen Informationssystem SIS besser geworden. Die Anzahl der Fahndungstreffer hat sich im Vergleich zur Ära vor Schengen verdoppelt.

– Reisefreiheit:
Für uns würde das Aus- und Einreisen wieder zeitaufwändiger und bürokratischer.


– Tourismus:
Dank dem attraktiven Schengen-Visum bereisen inzwischen viele Leute aus den Golf-Staaten und dem Fernen Osten die Schweiz. Ihre Anzahl Logiernächte hat sich in den letzten zehn Jahren mindestens verdreifacht (siehe Grafik). Fliegt die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen, müssten Touristen aus den genannten Regionen separate Visa beantragen. Der Verband hotteleriesuisse befürchtet einen Verlust von bis zu 500 Millionen Franken jährlich.

– Volkswirtschaft:
Zeit ist Geld, Staustunden sind teuer.


Was ändert sich
mit dem angepassten Waffenrecht, über das wir am 19. Mai abstimmen werden? Und was bleibt, wie es ist? Das Bundesamt für Polizei (fedpol) bringt mit seiner Liste Klarheit (siehe unten).

Für (ehemalige) Soldaten, Mitglieder in Schützenvereinen sowie Jägerinnen und Jäger ändert sich gar nichts. Wer eine halbautomatische Waffe mit grossem Magazin kaufen will, muss in Zukunft nachweisen, dass er Mitglied eines Schützenvereins ist bzw. regelmässig schiesst. Wichtig ist: Niemand wird entwaffnet.

Die beiden Listen sind übersichtlich und klar, mit einem Mausklick werden sie grösser. Sie als Gedächtnisstütze zu gebrauchen oder auf den eigenen Kanälen weiterzuverbreiten, würde der Sache dienen und die Emotionen abdämpfen. Danke.

Wer mehr über die Anpassung des Waffenrechts wissen möchte – der Link zum fedpol: